Informationen für Geflüchtete

Bin ich Teil der LSBTIQ*-Community?

Unter dem Begriff „LSBTIQ*“ werden in Deutschland alle Personen verstanden, deren Sexualität oder Geschlecht von gesellschaftlichen Erwartungen abweicht. Dies umfasst zum Beispiel lesbische, schwule und bisexuelle Menschen sowie auch trans*, inter* und nicht-binäre Menschen.
🏳️‍🌈 Auch wenn keines dieser Worte für dich passt, bist du ein Teil der Community, wenn du das möchtest.

LSBTIQ* als besonders vulnerable Gruppe

Als LSBTIQ*-Person bist du Teil einer Gruppe, die im Asylverfahren und in der Unterbringung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert ist. In diesem Kontext wird daher von vulnerablen Personen gesprochen.
Daraus folgt, dass der Staat dir gegenüber besondere Schutzpflichten hat.
Du hast also neben den Rechten, die allen geflüchteten Menschen zustehen, auch noch weitere Rechte, die dich schützen sollen. Wir erläutern dir hier deine wichtigsten Rechte.

Sprechen über LSBTIQ* Themen im Asylverfahren

LSBTIQ* zu sein ist in Deutschland kein Tabu. Im Asyl-verfahren ist es sogar besonders wichtig über deine Erfahrungen als queere Person zu sprechen. Manchmal gibt es gute Gründe, nicht über deine Identität zu sprechen – z.B. in der Unterkunft. Wann und mit wem du sprichst, ist allein deine Entscheidung.

🗨️ Auch wenn es dir schwerfällt und du dies in der Unterkunft vielleicht bewusst nicht tust, so ist es bei deiner Asylanhörung extrem wichtig, offen darüber zu sprechen. Sowohl die sexuelle Orientierung als auch die geschlechtliche Identität sind Aspekte, die für den Ausgang deines Asylverfahrens entscheidend sein können.

Es ist sehr wichtig, vorher mit einer Asylverfahrensberatung über deine Fluchtgründe zu sprechen, wenn du kannst. Es gibt auch speziell für LSBTIQ*-Geflüchtete eingerichtete Rechtsberatungsstellen.

Die Unterbringung während des Asylverfahrens

ℹ️ Für die Dauer des Asylverfahrens, jedoch max. 18 Monate (in manchen Bundesländern 24 Monate), bist du verpflichtet, in einer Erstaufnahmeeinrichtung des für dich zuständigen Bundeslands zu wohnen. In Ausnahmefällen ist auch ein vorzeitiger Auszug aus der Unterkunft möglich.

Gewalt in der Unterkunft

Leider kommt es in Unterkünften immer wieder zu Gewaltvorfällen. Diese kann von allen Menschen, die in der Unterkunft leben oder arbeiten, ausgehen. Unter Gewalt sind sowohl körperliche (z. B. Schläge, Tritte) und psychische Angriffe (z. B. Bedrohungen, Stalking oder Beleidigungen) als auch Formen sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt zu verstehen.

Wie kann ich mich vor Gewalt in der Unterkunft schützen?

🗨️ Wenn es bei dir in der Unterkunft eine Person gibt, der du vertraust (z. B. eine Person aus der Beratung oder dem Sozialdienst), kann es hilfreich sein, mit dieser Person über deine Situation zu sprechen. Oft ist es auch möglich, präventiv in einen anderen Gebäudeteil, ein Einzelzimmer oder eine für die Belange von LSBTIQ* spezialisierte Unterkunft verlegt zu werden, wo du dich sicherer fühlst.

Wenn es keine Person in deiner Unterkunft gibt, der du vertraust, kannst du dich auch bei uns melden und wir versuchen, für dich eine Beratungsstelle in deiner Nähe zu finden.

Welche Rechte habe ich, wenn mir Gewalt angetan worden ist?

Welche Rechte du hast, hängt von der Art der Gewalt ab, die du erlebt hast. Wichtig ist: Wenn du deine Rechte geltend machst, hat das in keinem Fall negative Auswirkungen auf dein Asylverfahren. Wenn dir Mitarbeiter*innen in der Unterkunft etwas anderes sagen, so ist dies falsch!

📃 Bei Gewaltvorfällen jeglicher Art kannst du bei der zuständigen Aufnahmebehörde die vorzeitige Entlassung aus der Erstaufnahmeeinrichtung beantragen. Du kannst dich auch bei der Einrichtungsleitung beschweren. In Fällen, wo die Gewalt von einer Behörde ausgeht oder diese dir nicht adäquat helfen, ist auch eine Beschwerde bei der vorgesetzten Person möglich.

Bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt sowie Beleidigungen kannst du dies zusätzlich zur Anzeige bei der Polizei bringen. In einigen Fällen kann ein Gericht zudem anordnen, dass die gewalttätige Person der Unterkunft verwiesen wird und sich dir nicht mehr nähern darf.

An wen kann ich mich wenden, um meine Rechte geltend zu machen?

Zur Unterstützung und Geltendmachung deiner Rechte kannst du dich an LSBTIQ*-Beratungsstellen, die Asylverfahrensberatung oder Beschwerdestellen sowie an Rechtsanwält*innen wenden.

Wenn du Schwierigkeiten hast, Unterstützung zu finden, kannst du auch uns jederzeit kontaktieren.

Welche Rechte habe ich als LSBTIQ*-Person im Asylverfahren?

Du hast das Recht, dass deine Anhörung durch eine besonders dafür geschulte Person (Sonderbeauftragte*r) durchgeführt wird. Du kannst auch einfordern, dass der*die Anhörer*in und die Sprachmittler*in ein bestimmtes Geschlecht haben sollen. Melde dem BAMF vor der Anhörung, was du brauchst, eine Beratungsstelle kann dich dabei unterstützen. Solltest du nicht von einem*r Sonderbeauftragte*n angehört worden sein, wende dich auch in diesem Fall an eine Beratungsstelle oder Rechtsanwält*innen.

Gewalt melden!

Gewalt melden

Du hast Gewalt erlebt? Das ist nicht in Ordnung! Hier kannst du den Gewaltvorfall melden. Wenn du Hilfe brauchst, kannst du das im Formular angeben. Die Meldung von Gewaltvorfällen ist wichtig, damit wir wissen, wie oft Gewalt in der Unterkunft passiert. Mit den Informationen wollen wir versuchen, wichtige Dinge in der Unterkunft zu ändern. Deine Meldung kann dabei helfen, dass es in Zukunft weniger Gewalt gegen LSBTIQ* Geflüchtete gibt. So oder so hat die Meldung keine negativen Konsequenzen für dich.

In diesem Fall ist es uns besonders wichtig, dass dies im ausdrücklichen Einverständnis der betroffenen Person passiert. Liegt dieses vor so bitten wir darum, die folgenden Fragen aus Sicht der betroffenen Person zu beantworten!

I. Informationen zum Vorfall

II. Unterstützung vor Ort

Wir werden uns schnellstmöglich bei dir melden und gemeinsam mit dir schauen, wie wir dir helfen können!

III. Informationen zu deiner Person

Jahre

IV. Informationen zu deinem aktuellen Aufenthaltsort