Akteursmapping

Bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen sind eine Vielzahl von verschiedenen Akteur*innen auf unterschiedenen Ebenen involviert. Für den Gewaltschutz heißt dies, dass Maßnahmen von der Ebene der Bundespolitik bis hin zu einzelnen Mitarbeitenden in Unterkünften getroffen werden können. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Staat in einer besonderen Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten und insb. den besonders vulnerablen Personengruppen, wie beispielsweise queeren Geflüchteten, steht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt dazu aus:
„Wenn der Staat Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften unter-bringt, so muss er dafür sorgen, dass sie dort nicht wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung Gewalt ausgesetzt sind, egal ob diese von anderen Bewohner_innen, vom Personal oder von Personen außerhalb der Einrichtung ausgeht.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR): Religionsbezogene Gewalt in Flüchtlingsunterkünften. Standards etablieren und Gewaltschutz erweitern, 2016, S. 1)
Mit der nachfolgenden Darstellung wollen wir aufzeigen, welche Akteur*innen welche Maßnahmen ergreifen können, um den Schutz queerer Geflüchteter zu verbessern. Einige der Maßnahmen eignen sich auch dazu den Schutz aller Geflüchteter zu verbessern. Zu den einzelnen Maßnahmen haben wir Anmerkungen verfasst, weshalb diese unter dem Gesichtspunkt des Gewaltschutzes sinnvoll sind. Bitte beachten Sie, dass das Unterbringungssystem sich in den unterschiedlichen Bundesländern teilweise stark unterscheidet. Es kann daher sein, dass einzelne Aufgaben anderen Akteur*innen zufallen.
Wir freuen uns jederzeit über Anmerkungen und Kritik.

Bundesebene

Verantwortlichkeit
Umsetzung der im Rahmen der GEAS Reform erlassenen EU-Aufnahme-Richtlinie (EU/2024/1346) in nationales Recht

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Beachtung der spezifischen Bedarfe queere Geflüchteter, insb. auch beim Clearingverfahren zu Beginn der Unterbringung.

Weitere Erläuterungen
Queere Geflüchtete sind eine vulnerable Gruppe, die besonderen Risiken ausgesetzt ist, gewaltbetroffen zu sein. Darüber hinaus bestehen Hürden, die eigene geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung gegenüber Mitarbeiter*innen in den Unterkünften zu äußern. Dies führt dazu, dass die Vulnerabilität in vielen Fällen unentdeckt bleibt, bzw. sich erst zeigt, wenn es zu Gewaltvorfällen gekommen ist. Dem ist auf struktureller und konzeptioneller Ebene zu begegnen. Die Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie bietet hierzu eine geeignete Möglichkeit.

Verantwortlichkeit
AsylG

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Rechtssichere & verpflichtende Verankerung von Gewaltschutz im Asylgesetz unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe queerer Geflüchteter.

Weitere Erläuterungen
Hierbei empfiehlt sich die Anpassung des § 44 Abs. 2a AsylG, so dass das intendierte Ermessen durch eine Verpflichtung ersetzt wird. Somit könnte ein Rechtsanspruch auf Gewaltschutz entstehen, der einen effektiven Gewaltschutz in allen Unterkünften ermöglicht. Denn leider gibt es auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Bundesländer ohne Landesgewaltschutzkonzept.

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Aufhebung der Wohnverpflichtung aus § 47 Abs. 1 AsylG für besonders vulnerable Geflüchtete und insbesondere queere Geflüchtete.

Weitere Erläuterungen
Ergebnisse aus der Forschung zeigen, dass ein umfassender und effektiver Gewaltschutz für queere Geflüchtete nur außerhalb großer Aufnahmeeinrichtungen gewährleistet werden kann. (vgl. hierzu Einbrodt, Vanessa; Mahmoud, Wael: „[H]aving your own place […] gives you all the control, you know?“ Ergebnisse einer Kurzstudie zu den Unterbringungssituationen queerer Geflüchteter, in: Vey, Judith; Gunsch, Salome (2021): Unterbringung von Flüchtenden in Deutschland. Inklusion, Exklusion, Partizipation?, Essen, Nomos, S. 105ff.) Es empfielt sich daher die Wohnverplichtung für diese Personengruppe aufzuheben und eine bedarfsgerechte Unterbringung zu ermöglichen. Hilfsweise wäre es eine Möglichkeit einen Rechtsanspruch auf Verlegung in eine auf queere Geflüchtete spezialisierte Unterkunft zu schaffen, sobald der Schutzbedarf in der regulären Unterkunft bekannt geworden ist. Selbstverständlich darf eine solche Verlegung nur in Absprache mit der jeweiligen Person tatsächlich geschehen.

Verantwortlichkeit
Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften.

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Aktualisierung der Leitlinien unter Berücksichtigung der Veränderungen durch die GEAS-Reform

Weitere Erläuterungen
Queere Geflüchtete sind eine vulnerable Gruppe, die besonderen Risiken ausgesetzt ist, gewaltbetroffen zu sein. Darüber hinaus bestehen Hürden, die eigene geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung gegenüber Mitarbeiter*innen in den Unterkünften zu äußern. Dies führt dazu, dass die Vulnerabilität in vielen Fällen unentdeckt bleibt, bzw. sich erst zeigt, wenn es zu Gewaltvorfällen gekommen ist. Dem ist auf struktureller und konzeptioneller Ebene zu begegnen. Die Umsetzung der Aufnahme-Richtlinie bietet hierzu eine geeignete Möglichkeit.

Landesebene

Verantwortlichkeit
Flüchtlingsaufnahmegesetz

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Anpassung des jeweiligen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, so dass eine den Bedarfen queerer Geflüchteter gerecht werdende Verteilung und Zuweisung an die Kommunen ermöglicht wird.

Weitere Erläuterungen
Queere Beratungsstellen und Treffpunkte sowie der Anschluss an queere Comunities und insbesondere migrantische queere Communities bzw. queere Communities of Color sind weiterhin eher im urbanen Raum zu finden. Zum Schutz ist queerer Geflüchteter ist eine solche Anbindung sehr wichtig. Es empfiehlt sich daher im jeweiligen Bundesland zu schauen, wo es Angebote für queere Geflüchtete und Migrant*innen gibt und im Flüchtlingsaufnahmegesetz zu verankern, dass dies bei der Zuweisung zu berücksichtigen ist.

Verantwortlichkeit
Unterbringung von gefüchteten Menschen nach dem Königsteiner Schlüssel

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Akquirierung von kleinen Unterkünften im städtischen Raum zur Errichtung von spezifisch für queere Geflüchtete geeigneten Unterkünften.

Weitere Erläuterungen
Wie bereits bei der Anpassung des § 47 Abs. 1 AsylG benannt, ist es nahezu unmöglich in größeren Unterkünften Gewaltschutz für queere Geflüchtete zu gewährleisten. Solange die Wohnverpflichtung besteht, empfiehlt es sich daher mehrere kleinere Unterkünfte mit einem Fokus auf queere Geflüchtete zu errichten. Somit ist die Sichtbarkeit der Unterkunft im öffentlichen Raum nicht zu groß und die Gefahr von Angriffen von außen kann minimiert werden. Gleichzeitig können die untergebrachten Personen eng betreut werden und Angebote von queeren Beratungsstellen und Treffpunkten in der Nähe wahrnehmen.

Verantwortlichkeit
Konkrete Umsetzung der Anforderungen aus der EU-Aufnahme-Richtlinie

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Überarbeitung des oder Erarbeitung eines Landesgewaltschutzkonzepts unter Berücksichtigung besonderes schutzbedürftiger Geflüchteter und hierbei der besonderen Bedarfe queerer Geflüchteter, die sich von denen anderer vulnerabler Gruppen unterscheiden (können).

Weitere Erläuterungen
Einen kompetenten Referenzpunkt bieten dabei die Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Es empfiehlt sich dabei einen verpflichtenden Monitoringmechanismus zu etabieren und queere Beratungs- und Fachstellen in den Bearbeitungsprozess miteinzubinden.

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Etablierung eines Clearingverfahrens, welches es für queere Schutzsuchende ermöglicht sich diskret zu outen.

Verantwortlichkeit
Sicherstellung der Einhaltung von Gewaltschutzvorgaben

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Einrichtung eines landesweiten unabhängigen und queersensiblen Beschwerdesystems.

Weitere Erläuterungen
Nur durch eine unabhängige Beschwerdestelle kann sichergestellt werden, dass sich geflüchtete Menschen, die verpflichtet sind in den Landesunterkünften zu leben, tatsächlich trauen Misstände zu melden und sich für ihr Recht auf menschenwürdige Unterbringung einsetzen. Gerade für queere Geflüchtete ist es äußerst schwer, eine Beschwrede zu äußern, wenn es lediglich eine Beschwerdemöglichkeit vor Ort gibt, die beim Betreuungsdienst angesiedelt ist.

Verantwortlichkeit
Ausschreibung von Dienstleistungsverträgen (Betreuungs- und Sicherheitsdienst)

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Stärkere Berücksichtigung von Qualität des Angebots von Bewerber*innen im Bezug auf den Umgang mit vulnerablen Gruppen und insbesondere queere Geflüchtete.

Weitere Erläuterungen
Die Bewerber*innen auf Diesntleistungsträger*innen sollten Konzepte vorweisen müssen, die sich explizit mit dem Schutz von queeren Geflüchteten befassen, qualifizierte Ansprechpersonen beinhalten und zu regelmäßigen Schulungen aller Mitarbeitenden verpflichtet sein.

Unterkunft

Verantwortlichkeit
Aus- und Überarbeitung eines unterkunftsspezifischen Schutzkonzepts, einer Hausordnung und Interventionspläne

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Zum effektiven Gewaltschutz vor Ort bedarf es eines spezifisch auf die Gegebenheiten vor Ort angepasstes Schutzkonzept und eine verständliche Hausordnung und Interventionsplänen, die die Handlungssicherheit der Mitarbeitenden verstärken. Dabei müssen die besonderen Bedürfnisse queerer Geflüchteter mitgedacht werden.

Weitere Erläuterungen
Es empfiehlt sich in die Hausordnung einen Passus zu integrieren, der deutlich macht, dass Queerfeindlichkeit in der Unterkunft nicht geduldet wird.
Im Schutzkonzept sollten Maßnahmen zum Schutz queerer Bewohnenden festgehalten werden. Wichtige Punkte sind dabei die Unterbringung möglichst in abschließbaren Einzelzimmern, die Nutzung geschlechtsneutraler, abschließbarer Toiletten für trans Personen (sofern dies von der individuellen Person erwünscht ist) sowie eine enge Betreuung und eine zielgerichtete Verweisberatung an Fachberatungsstellen.

Verantwortlichkeit
Schulung und Qualifizierung der Mitarbeitenden

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Duchführung verbindliche Sensiblilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen.

Weitere Erläuterungen
Hierbei empfehlen sich verschiedene Angebote zu Schutzbedarfen und Antidiskriminierung im Allgemeinen und spezielle Schulungen zu Queerness und den Schutzbedarfen dieser Personengruppe im Besonderen.

Verantwortlichkeit
Beschwerdemöglichkeiten schaffen

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens und Ernennung eines*r Beschwerdebeauftragte*n.

Weitere Erläuterungen
So kann sichergestellt werden, dass Bewohnende Misstände melden können und diesen niederschwellig und kompetent begegnet werden kann.

Verantwortlichkeit
Schutzbedarfsbeauftragte*r

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Es empfiehlt sich eine (besser noch mehrere) besonders geschulte Person(en) zur schutzbedarfsbeauftragen Person(en) zu ernennen, um für besonders schutzbedürftige Personen ansprechbar zu sein.

Weitere Erläuterungen
Es ist explizit zu empfehlen, dass die jeweilige(n) Person(en) nicht nur für LSBTIQ* zustädig sind, sondern auch noch für weitere Schutzbedarfe. Anderenfalls besteht das Risiko eines ungewollten Outings bei Konsultation der entsprechenden Person.

Verantwortlichkeit
Durchführung von Identifizierungsverfahren zur Erkennung besonderer Schutzbedarfe

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Hierzu empfehlen sich Gruppeninformationsgespräche zu Beginn der Unterbringung und eine daran anschließende Möglichkeit der Schutzbedarfserfassung mittels standardisierter Einzelgespräche.

Weitere Erläuterungen
Bei diesem Punkt kann es durch die Umsetzungsgesetze zur GEAS-Refom, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet worden sind, noch zu Veränderungen kommen.

Verantwortlichkeit
Schulung und Qualifizierung der Mitarbeitenden

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Duchführung verbindliche Sensiblilisierungsmaßnahmen für alle Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen.

Weitere Erläuterungen
Hierbei empfehlen sich verschiedene Angebote zu Schutzbedarfen und Antidiskriminierung im Allgemeinen und spezielle Schulungen zu Queerness und den Schutzbedarfen dieser Personengruppe im Besonderen.

Verantwortlichkeit
Beschwerdemöglichkeiten schaffen

Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für queere Geflüchtete)
Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens und Ernennung eines*r Beschwerdebeauftragte*n.

Weitere Erläuterungen
So kann sichergestellt werden, dass Bewohnende Misstände melden können und diesen niederschwellig und kompetent begegnet werden kann.