Bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen sind eine Vielzahl von
verschiedenen Akteur*innen auf unterschiedenen Ebenen involviert. Für den
Gewaltschutz heißt dies, dass Maßnahmen von der Ebene der Bundespolitik bis
hin zu einzelnen Mitarbeitenden in Unterkünften getroffen werden können. Dies
darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Staat in einer besonderen
Verantwortung für den Schutz von Geflüchteten und insb. den besonders
vulnerablen Personengruppen, wie beispielsweise queeren Geflüchteten,
steht.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte führt dazu aus:
„Wenn der Staat Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Gemeinschaftsunterkünften unter-bringt, so muss er dafür sorgen, dass sie dort
nicht wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung
oder Identität, ihrer Religion oder Weltanschauung Gewalt ausgesetzt sind,
egal ob diese von anderen Bewohner_innen, vom Personal oder von Personen
außerhalb der Einrichtung ausgeht.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte
(DIMR): Religionsbezogene Gewalt in Flüchtlingsunterkünften. Standards
etablieren und Gewaltschutz erweitern, 2016, S. 1)
Mit der nachfolgenden Darstellung wollen wir aufzeigen, welche Akteur*innen
welche Maßnahmen ergreifen können, um den Schutz queerer Geflüchteter zu
verbessern. Einige der Maßnahmen eignen sich auch dazu den Schutz aller
Geflüchteter zu verbessern. Zu den einzelnen Maßnahmen haben wir Anmerkungen
verfasst, weshalb diese unter dem Gesichtspunkt des Gewaltschutzes sinnvoll
sind. Bitte beachten Sie, dass das Unterbringungssystem sich in den
unterschiedlichen Bundesländern teilweise stark unterscheidet. Es kann daher
sein, dass einzelne Aufgaben anderen Akteur*innen zufallen.
Wir freuen
uns jederzeit über Anmerkungen und Kritik.
Bundesebene
Verantwortlichkeit
Umsetzung der im Rahmen der
GEAS Reform erlassenen EU-Aufnahme-Richtlinie (EU/2024/1346) in
nationales Recht
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Beachtung der spezifischen Bedarfe queere Geflüchteter, insb.
auch beim Clearingverfahren zu Beginn der Unterbringung.
Weitere Erläuterungen
Queere Geflüchtete sind eine vulnerable Gruppe, die besonderen
Risiken ausgesetzt ist, gewaltbetroffen zu sein. Darüber hinaus bestehen
Hürden, die eigene geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung
gegenüber Mitarbeiter*innen in den Unterkünften zu äußern. Dies führt
dazu, dass die Vulnerabilität in vielen Fällen unentdeckt bleibt, bzw.
sich erst zeigt, wenn es zu Gewaltvorfällen gekommen ist. Dem ist auf
struktureller und konzeptioneller Ebene zu begegnen. Die Umsetzung der
Aufnahme-Richtlinie bietet hierzu eine geeignete Möglichkeit.
Verantwortlichkeit
AsylG
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Rechtssichere & verpflichtende Verankerung von Gewaltschutz
im Asylgesetz unter Berücksichtigung der besonderen Bedarfe queerer
Geflüchteter.
Weitere Erläuterungen
Hierbei empfiehlt sich die Anpassung des § 44 Abs. 2a AsylG, so
dass das intendierte Ermessen durch eine Verpflichtung ersetzt wird.
Somit könnte ein Rechtsanspruch auf Gewaltschutz entstehen, der einen
effektiven Gewaltschutz in allen Unterkünften ermöglicht. Denn leider
gibt es auch zum jetzigen Zeitpunkt noch Bundesländer ohne
Landesgewaltschutzkonzept.
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Aufhebung der Wohnverpflichtung aus § 47 Abs. 1 AsylG für
besonders vulnerable Geflüchtete und insbesondere queere Geflüchtete.
Weitere Erläuterungen
Ergebnisse aus der Forschung zeigen, dass ein umfassender und
effektiver Gewaltschutz für queere Geflüchtete nur außerhalb großer
Aufnahmeeinrichtungen gewährleistet werden kann. (vgl. hierzu Einbrodt,
Vanessa; Mahmoud, Wael: „[H]aving your own place […] gives you all the
control, you know?“ Ergebnisse einer Kurzstudie zu den
Unterbringungssituationen queerer Geflüchteter, in: Vey, Judith; Gunsch,
Salome (2021): Unterbringung von Flüchtenden in Deutschland. Inklusion,
Exklusion, Partizipation?, Essen, Nomos, S. 105ff.) Es empfielt sich
daher die Wohnverplichtung für diese Personengruppe aufzuheben und eine
bedarfsgerechte Unterbringung zu ermöglichen. Hilfsweise wäre es eine
Möglichkeit einen Rechtsanspruch auf Verlegung in eine auf queere
Geflüchtete spezialisierte Unterkunft zu schaffen, sobald der
Schutzbedarf in der regulären Unterkunft bekannt geworden ist.
Selbstverständlich darf eine solche Verlegung nur in Absprache mit der
jeweiligen Person tatsächlich geschehen.
Verantwortlichkeit
Mindeststandards zum Schutz von
geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften.
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Aktualisierung der Leitlinien unter Berücksichtigung der
Veränderungen durch die GEAS-Reform
Weitere Erläuterungen
Queere Geflüchtete sind eine vulnerable Gruppe, die besonderen
Risiken ausgesetzt ist, gewaltbetroffen zu sein. Darüber hinaus bestehen
Hürden, die eigene geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung
gegenüber Mitarbeiter*innen in den Unterkünften zu äußern. Dies führt
dazu, dass die Vulnerabilität in vielen Fällen unentdeckt bleibt, bzw.
sich erst zeigt, wenn es zu Gewaltvorfällen gekommen ist. Dem ist auf
struktureller und konzeptioneller Ebene zu begegnen. Die Umsetzung der
Aufnahme-Richtlinie bietet hierzu eine geeignete Möglichkeit.
Landesebene
Verantwortlichkeit
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Anpassung des jeweiligen Flüchtlingsaufnahmegesetzes, so dass
eine den Bedarfen queerer Geflüchteter gerecht werdende Verteilung und
Zuweisung an die Kommunen ermöglicht wird.
Weitere Erläuterungen
Queere Beratungsstellen und Treffpunkte sowie der Anschluss an
queere Comunities und insbesondere migrantische queere Communities bzw.
queere Communities of Color sind weiterhin eher im urbanen Raum zu
finden. Zum Schutz ist queerer Geflüchteter ist eine solche Anbindung
sehr wichtig. Es empfiehlt sich daher im jeweiligen Bundesland zu
schauen, wo es Angebote für queere Geflüchtete und Migrant*innen gibt
und im Flüchtlingsaufnahmegesetz zu verankern, dass dies bei der
Zuweisung zu berücksichtigen ist.
Verantwortlichkeit
Unterbringung von gefüchteten
Menschen nach dem Königsteiner Schlüssel
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Akquirierung von kleinen Unterkünften im städtischen Raum zur
Errichtung von spezifisch für queere Geflüchtete geeigneten
Unterkünften.
Weitere Erläuterungen
Wie
bereits bei der Anpassung des § 47 Abs. 1 AsylG benannt, ist es nahezu
unmöglich in größeren Unterkünften Gewaltschutz für queere Geflüchtete
zu gewährleisten. Solange die Wohnverpflichtung besteht, empfiehlt es
sich daher mehrere kleinere Unterkünfte mit einem Fokus auf queere
Geflüchtete zu errichten. Somit ist die Sichtbarkeit der Unterkunft im
öffentlichen Raum nicht zu groß und die Gefahr von Angriffen von außen
kann minimiert werden. Gleichzeitig können die untergebrachten Personen
eng betreut werden und Angebote von queeren Beratungsstellen und
Treffpunkten in der Nähe wahrnehmen.
Verantwortlichkeit
Konkrete Umsetzung der
Anforderungen aus der EU-Aufnahme-Richtlinie
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Überarbeitung des oder Erarbeitung eines
Landesgewaltschutzkonzepts unter Berücksichtigung besonderes
schutzbedürftiger Geflüchteter und hierbei der besonderen Bedarfe
queerer Geflüchteter, die sich von denen anderer vulnerabler Gruppen
unterscheiden (können).
Weitere Erläuterungen
Einen kompetenten
Referenzpunkt bieten dabei die Mindeststandards zum Schutz von
geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Es empfiehlt sich
dabei einen verpflichtenden Monitoringmechanismus zu etabieren und
queere Beratungs- und Fachstellen in den Bearbeitungsprozess
miteinzubinden.
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Etablierung eines Clearingverfahrens, welches es für queere
Schutzsuchende ermöglicht sich diskret zu outen.
Verantwortlichkeit
Sicherstellung der Einhaltung
von Gewaltschutzvorgaben
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Einrichtung eines landesweiten unabhängigen und queersensiblen
Beschwerdesystems.
Weitere Erläuterungen
Nur durch eine unabhängige
Beschwerdestelle kann sichergestellt werden, dass sich geflüchtete
Menschen, die verpflichtet sind in den Landesunterkünften zu leben,
tatsächlich trauen Misstände zu melden und sich für ihr Recht auf
menschenwürdige Unterbringung einsetzen. Gerade für queere Geflüchtete
ist es äußerst schwer, eine Beschwrede zu äußern, wenn es lediglich eine
Beschwerdemöglichkeit vor Ort gibt, die beim Betreuungsdienst
angesiedelt ist.
Verantwortlichkeit
Ausschreibung von
Dienstleistungsverträgen (Betreuungs- und Sicherheitsdienst)
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Stärkere Berücksichtigung von Qualität des Angebots von
Bewerber*innen im Bezug auf den Umgang mit vulnerablen Gruppen und
insbesondere queere Geflüchtete.
Weitere Erläuterungen
Die Bewerber*innen auf Diesntleistungsträger*innen sollten Konzepte
vorweisen müssen, die sich explizit mit dem Schutz von queeren
Geflüchteten befassen, qualifizierte Ansprechpersonen beinhalten und zu
regelmäßigen Schulungen aller Mitarbeitenden verpflichtet sein.
Unterkunft
Verantwortlichkeit
Aus- und Überarbeitung eines
unterkunftsspezifischen Schutzkonzepts, einer Hausordnung und
Interventionspläne
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Zum effektiven Gewaltschutz vor Ort bedarf es eines spezifisch
auf die Gegebenheiten vor Ort angepasstes Schutzkonzept und eine
verständliche Hausordnung und Interventionsplänen, die die
Handlungssicherheit der Mitarbeitenden verstärken. Dabei müssen die
besonderen Bedürfnisse queerer Geflüchteter mitgedacht werden.
Weitere Erläuterungen
Es empfiehlt sich in die Hausordnung einen Passus zu integrieren, der
deutlich macht, dass Queerfeindlichkeit in der Unterkunft nicht geduldet
wird.
Im Schutzkonzept sollten Maßnahmen zum Schutz queerer Bewohnenden
festgehalten werden. Wichtige Punkte sind dabei die Unterbringung
möglichst in abschließbaren Einzelzimmern, die Nutzung
geschlechtsneutraler, abschließbarer Toiletten für trans Personen
(sofern dies von der individuellen Person erwünscht ist) sowie eine enge
Betreuung und eine zielgerichtete Verweisberatung an
Fachberatungsstellen.
Verantwortlichkeit
Schulung und Qualifizierung der
Mitarbeitenden
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Duchführung verbindliche Sensiblilisierungsmaßnahmen für alle
Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen.
Weitere Erläuterungen
Hierbei empfehlen sich verschiedene Angebote zu Schutzbedarfen und
Antidiskriminierung im Allgemeinen und spezielle Schulungen zu Queerness
und den Schutzbedarfen dieser Personengruppe im Besonderen.
Verantwortlichkeit
Beschwerdemöglichkeiten
schaffen
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens und Ernennung
eines*r Beschwerdebeauftragte*n.
Weitere Erläuterungen
So kann sichergestellt werden, dass Bewohnende Misstände melden können
und diesen niederschwellig und kompetent begegnet werden kann.
Verantwortlichkeit
Schutzbedarfsbeauftragte*r
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Es empfiehlt sich eine (besser noch mehrere) besonders geschulte
Person(en) zur schutzbedarfsbeauftragen Person(en) zu ernennen, um für
besonders schutzbedürftige Personen ansprechbar zu sein.
Weitere Erläuterungen
Es ist explizit zu empfehlen, dass die jeweilige(n) Person(en) nicht nur
für LSBTIQ* zustädig sind, sondern auch noch für weitere Schutzbedarfe.
Anderenfalls besteht das Risiko eines ungewollten Outings bei
Konsultation der entsprechenden Person.
Verantwortlichkeit
Durchführung von
Identifizierungsverfahren zur Erkennung besonderer Schutzbedarfe
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Hierzu empfehlen sich Gruppeninformationsgespräche zu Beginn der
Unterbringung und eine daran anschließende Möglichkeit der
Schutzbedarfserfassung mittels standardisierter Einzelgespräche.
Weitere Erläuterungen
Bei diesem Punkt kann es durch die Umsetzungsgesetze zur GEAS-Refom, die
zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verabschiedet worden sind, noch zu
Veränderungen kommen.
Verantwortlichkeit
Schulung und Qualifizierung der
Mitarbeitenden
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Duchführung verbindliche Sensiblilisierungsmaßnahmen für alle
Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen.
Weitere Erläuterungen
Hierbei empfehlen sich verschiedene Angebote zu Schutzbedarfen und
Antidiskriminierung im Allgemeinen und spezielle Schulungen zu Queerness
und den Schutzbedarfen dieser Personengruppe im Besonderen.
Verantwortlichkeit
Beschwerdemöglichkeiten
schaffen
Handlungsempfehlung zur Verbesserung des Gewaltschutzes (insb. für
queere Geflüchtete)
Einrichtung eines internen Beschwerdeverfahrens und Ernennung
eines*r Beschwerdebeauftragte*n.
Weitere Erläuterungen
So kann sichergestellt werden, dass Bewohnende Misstände melden können
und diesen niederschwellig und kompetent begegnet werden kann.

